Wichtige Informationen für Sie

Sie haben Fragen? - Wir haben die Antworten darauf!

 

Öffentliche Förderungen, Eigenstromverbrauch, passende Wallbox, Ladesäulenverordnung, Eichrechtskonformität und vieles mehr … Hier finden Sie alles, was Sie bei dem Thema E-Mobilität beachten müssen. 

Gerne helfen wir Ihnen bei weiteren Fragen, auch in einem persönlichen Beratungsgespräch, weiter, um Ihnen den Umstieg auf Elektromobilität so einfach wie möglich zu machen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne!

Häufige Fragen von Privatkunden

  • Schnelleres Laden Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs
  • Sicheres Laden ohne Überlastungen der Hauselektronik
  • Höherer Bedienkomfort durch fest angebrachtes Ladekabel
  • Steuerung und Monitoring der Ladevorgänge.

Lesen Sie hier weiter Vorteile

Sie fragen sich, welche Ladelösung für Ihr Fahrzeug und Ihre Bedürfnisse die richtige ist. Erfahren Sie hier mehr!

Gerne helfen wir Ihnen bei der passenden Wahl und machen Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Angebot für die Installation. 

Laden Sie Ihr Fahrzeug auf und sparen Sie dabei bis zu 16 € pro „Tankfüllung“. Steuern Sie mit unseren Lösungen nicht nur die Ladung Ihres Fahrzeugs, sondern auch die anderen Verbraucher im Haus. Erfahren Sie hier mehr!

Wenn Sie gerne wissen möchten, ob sich eine Wallbox wirtschaftlich lohnt und wie viel Geld Sie beim Laden mit selbsterzeugtem Strom sparen, kontaktieren Sie uns gerne!
Wir berechnen Ihnen individuell und transparent welche Lösung für Sie die wirtschaftlichste ist.

Wir helfen Ihnen dabei, sich die entstehenden Stromkosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen. Unkompliziert, rechtssicher und für alle Seiten günstig. 

Lesen Sie hier weiter!

Häufige Fragen von Geschäftskunden

Investieren Sie in Ihre Ladeinfrastruktur und schaffen sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Restaurants oder Hotels.

Lesen Sie hier noch mehr über dir Vorteile!

Wir beraten Sie gerne!

Wenn Ihre Ladestation öffentlich zugänglich ist, müssen Sie auf die Eichrechtsvorschriften achten.

Erfahren Sie hier mehr dazu!

Wir helfen Ihnen gerne mit einer unverbindlichen
Beratung und innovativen Lösungen weiter.

Sie planen in Zukunft mit Elektrofahrzeugen in Ihrem Fuhrpark und benötigen dafür Ladepunkte?
Wir zeigen Ihnen passende öffentliche Förderungen und technische Lösungen für Ihre Bedürfnisse. 

Erfahren Sie hier mehr über Ihre Förderungsmöglichkeiten!

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der richtigen Produkte und des notwendigen Lastmanagements und machen Ihnen ein attraktives Angebot.

Im neuen Förderprogramm „Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ werden regelmäßige Aufrufe mit neuen Förderungen gestartet.

Lesen Sie hier alles wichtige über die aktuelle Förderung!

Um einen ökologischen Tourismus zu fördern, gewährt der Freistaat Bayern neue Fördermittel. 

Lesen Sie hier mehr, was genau im Programm „Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft“ gefördert wird.

Da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien meist teurer als aus fossilen Brennstoffen ist, wurde im Erneuerbare-Energie-Gesetz die EEG-Umlage eingeführt.

Damit wird der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Jedes Jahr wird die Umlage neu berechnet und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Aktuell wurde für das Jahr 2022 die EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh gesenkt.

Wenn der Strompreis also höher ist als der Verkaufspreis für den erzeugten Solarstrom lohnt es sich den Strom selbst zu verbrauchen z.B durch die private Wallbox.  

Bei PV-Anlagen mit weniger als 30 kWp fällt bei Eigenverbrauchten Strom keine EEG-Umlage an

Durch eine Überarbeitung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes sind Mieter unter Umständen berechtigt, eine Ladestation installieren zu lassen.

Die Verordnung definiert technischen Mindestanforderungen für Ladesäulen. 

Hier finden Sie alles Wichtige dazu!

Erfahren Sie hier noch mehr!

Schnell, sicher und smart - Lesen Sie mehr über die Vorteile der Wallbox

Sie fragen sich, ob Sie eine Wallbox für Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug brauchen?

Welche Wallbox brauche ich? - Gar nicht so kompliziert!

Die gute Nachricht zuerst: Nahezu jedes Elektrofahrzeug kann mit dem genormten Typ-2-Stecker geladen werden. Sie müssen sich also keine Sorge machen, dass sie eine ähnliche Situation wie bei Smartphones haben.

Ein paar Fragen sollten Sie sich aber stellen, um die optimale Wallbox für Sie zu finden?

Tankkarte adé - So laden Sie Ihren Firmenwagen von zu Hause

Ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug wäre aus steuerlichen und nachhaltigen Gründen sinnvoll, aber Sie wollen den Vorteil des „kostenlosen“ Tankens nicht verlieren und es zu Hause mit dem eigenen Strom laden. Wir haben die Lösung für Sie. Eine Wallbox mit Backend Anbindung, eichrechtskonformer Abrechnung und genügend Leistung damit Ihr Firmenwagen nach einem langen Arbeitstag morgens wieder voll geladen ist.

Das bedeutet für Sie:

  • profitieren Sie von 0,25% oder 0,5% statt der 1%-Regelung.
  • lassen Sie sich die Kosten bequem von ihrem Arbeitgeber ohne viel Bürokratie erstatten.
  • nutzen Sie die Wallbox auch für Ihr privates Fahrzeug mit gesonderter Abrechnung.

Überschussladen mit der PV-Anlage - Doppelt profitieren

Sie besitzen eine Photovoltaik Anlage auf Ihrem Dach oder an Ihrer Fassade, dann ist ein hoher Eigenverbrauch des selbst produzierten Stroms sehr attraktiv. Das heißt, Sie nutzen den erzeugten Strom, anstatt ihn in das Stromnetz einzuspeisen. 

Das Beste daran ist: Sie bekommen für jede verbrauchte Kilowattstunde 0,16€. Das heißt, Sie laden Ihr Fahrzeug auf und bekommen dafür auch noch Geld. Mit unserem System lassen sich problemlos andere Verbraucher wie z.B. Waschmaschine, Ofen oder Saugroboter so steuern, dass sie dann arbeiten oder laden, wenn gerade die Sonne scheint.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Service zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

Öffentliche Förderungen für Hotels und Restaurants - Ihre Chancen

Machen Sie Ihr Geschäft fit für die Zukunft und investieren Sie in Ladeinfrastruktur für sich und Ihre Gäste.

KfW-Förderung für Gewerbe und Kommunen

Damit die Hürden für Unternehmen und Beschäftigte  bei den Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge erleichtert wird soll eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen geschaffen werden. Dazu fördert die KfW die Beschaffung und die Errichtung von Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. An diesen Ladestationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.  

Den Antrag auf Förderung können Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberufliche Tätige und gemeinnützige Organisationen stellen.  

Ab Gesamtkosten von mindestens 1.285,71 € werden pro Ladepunkt bis zu 900 € bezuschusst. 

Wir beraten Sie dazu gerne! 

Förderungen für E-Ladepunkte im Programm "Tourismus in Bayern - fit für die Zukunft"

Damit die Tourismusbranche in Bayern nach der Corona-Krise wieder mit neuer Stärke starten kann, fördert der Freistaat Bayern die Branche mit neuen Mitteln. Da der neue Tourismus smart, nachhaltig und ökologisch starten soll, beinhaltet das Programm auch Förderungen für E-Ladepunkte. 

Insgesamt steht dafür eine Summe von ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Einen Antrag auf Förderung können alle stellen, die im Bereich Tourismus tätig sind.  Gefördert wird dabei die Errichtung von einem oder mehreren stationären Ladepunkten für ein- und zweispurige Elektromobile. Inklusive ist der erforderliche Netzanschluss und die Montage der Ladestation.

Eichrechtskonformität - verpflichtend bei der Stromabgabe gegen Geld

Seit dem 1. April 2019 ist die eichrechtskonforme Abrechnung des abgegebenen Stroms an Ladesäulen verpflichtend.  Damit sind reine Zeittarife oder pauschale Ladetarife für Ladevorgänge nicht mehr zulässig.

Das bedeutet für Sie:

  • nur noch verbrauchsabhängige Abrechnungsarten sind zulässig
  • Grund-, Start oder Nutzungsgebühren sind zusätzlich zu einem verbrauchsabhängigen Preis zulässig
  • Gebühren beim Blockieren eines Ladepunktes sind zulässig
  • eine pauschale Abrechnung (Flatrate) mit einer Laufzeit von mindestens einem Monat ist zulässig
  • die kostenlose Abgabe von Strom ist weiterhin möglich

Gerne beraten wir Sie bei Fragen und erarbeiten für Sie die optimale Lösung. 

Ladesäulenverordnung - definiert die technischen Mindestanforderungen

Die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes definiert die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile.